Zwischen Tierschutz und Zuchtziel
Die Diskussion um Qualzucht beschäftigt die Hundewelt seit Jahren. Ein Gutachten von Prof. Dr. Thomas Cirsovius, das im Auftrag der Tierärztekammer Berlin erstellt wurde, beschäftigt sich mit einer zentralen Frage: Darf eine tierschutzwidrige Zucht fortgeführt werden, wenn das langfristige Ziel darin besteht, später gesündere Tiere hervorzubringen?
Die Antwort des Gutachtens fällt eindeutig aus: Nein.
Der Kern des Problems
Nach § 11b des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn aufgrund züchterischer Erkenntnisse damit gerechnet werden muss, dass Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden. Das Gutachten stellt klar, dass hierbei nicht nur das Endergebnis einer Zucht entscheidend ist, sondern jede einzelne Generation auf dem Weg dorthin.
Mit anderen Worten:
Wenn mehrere Generationen von Hunden gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden müssen, um irgendwann ein gewünschtes Zuchtziel zu erreichen, bleibt die Zucht bereits während dieses Prozesses rechtswidrig.
Keine Ausnahme für gute Absichten
Besonders interessant für Hundezüchter ist die Feststellung des Gutachtens, dass gute Absichten keine Rechtfertigung darstellen.
Selbst wenn ein Züchter argumentiert, dass er langfristig gesündere Tiere hervorbringen möchte, rechtfertigt dies keine Generationen von Hunden, die auf dem Weg dorthin unter gesundheitlichen Problemen leiden.
Das Gutachten betont ausdrücklich, dass das deutsche Tierschutzrecht keine Ausnahme für sogenannte „Verbesserungszuchten“ vorsieht, wenn dabei zunächst Tiere mit Leiden oder Schäden entstehen.
Welche Bedeutung hat das für den American Bully?
Der American Bully steht in Europa zunehmend im Fokus tierschutzrechtlicher Diskussionen. Dabei richtet sich die Kritik jedoch nicht gegen die Rasse als Ganzes, sondern gegen bestimmte extreme Ausprägungen.
Insbesondere folgende Merkmale werden regelmäßig diskutiert:
- Atemwegsprobleme durch übertriebene Kopfformen
- Übermäßige Körpermasse bei gleichzeitig eingeschränkter Beweglichkeit
- Extreme Knochenstärke
- Fehlstellungen der Gliedmaßen
- Übertriebene Hautfalten
- Genetisch bedingte Gesundheitsprobleme
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung:
Ein korrekt gezüchteter, funktionaler American Bully mit freier Atmung, gesunden Gelenken und uneingeschränkter Bewegungsfähigkeit erfüllt nicht automatisch die Voraussetzungen einer Qualzucht.
Problematisch werden Zuchtziele dort, wo optische Extreme wichtiger werden als Gesundheit und Funktionalität.
Warum das Gutachten für die Zukunft wichtig ist
Das Gutachten zeigt deutlich, dass Behörden künftig nicht nur einzelne Hunde betrachten könnten, sondern ganze Zuchtprogramme.
Entscheidend wird die Frage sein:
Kann der Züchter nachweisen, dass seine Zucht auf Gesundheit, Funktionalität und Belastbarkeit ausgerichtet ist?
Oder werden bewusst Merkmale verstärkt, die mit gesundheitlichen Einschränkungen verbunden sind?
Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Sensibilität für Tierschutzfragen wird diese Unterscheidung immer wichtiger.
Verantwortung der Züchter
Seriöse Zucht bedeutet heute mehr als die Produktion beeindruckender Hunde.
Gesundheitsauswertungen, genetische Untersuchungen, belastbare Bewegungsapparate, freie Atmung und ein funktionaler Körperbau werden zukünftig eine noch größere Rolle spielen.
Wer langfristig erfolgreich züchten möchte, sollte sich nicht an Extremen orientieren, sondern an Hunden, die sowohl optisch überzeugen als auch ein gesundes und aktives Leben führen können.
Fazit
Das Gutachten der Tierärztekammer Berlin macht deutlich: Gute Absichten allein reichen nicht aus, um gesundheitlich problematische Zuchtprogramme zu rechtfertigen.
Für die Zukunft des American Bully bedeutet dies vor allem eines: Gesundheit muss wieder zum wichtigsten Zuchtziel werden.
Züchter, die auf funktionale Anatomie, genetische Gesundheit und Belastbarkeit setzen, werden die besten Voraussetzungen haben, um ihre Hunde langfristig erfolgreich und gesellschaftlich akzeptiert zu etablieren.




