
Ab dem Sommer 2026 tritt eine bedeutende Neuerung für alle Hundebesitzerinnen und -besitzer in Kraft: die verpflichtende Sachkundeprüfung. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass nicht jede Person, die einen Hund hält, dessen Bedürfnisse, Charakter und Erziehungsanforderungen richtig einschätzen oder erfüllen kann. Oft werden die Verantwortung und der zeitliche Aufwand unterschätzt – mit teils tragischen Folgen.

Immer wieder landen Hunde im Tierheim oder werden sogar ausgesetzt, wenn Halterinnen und Halter überfordert sind. Viele Tierheime, die ohnehin auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, stoßen dadurch an ihre Belastungsgrenze. Auch das Risiko, dass Hunde durch falsche Haltung oder mangelnde Erziehung auffällig oder gar gefährlich werden, steigt.
Um genau dem vorzubeugen, schreibt das neue Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 die Sachkundeprüfung verbindlich vor. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig nur Personen einen Hund halten dürfen, die das nötige Wissen über Verhalten, Bedürfnisse und Verantwortung mitbringen.
Bereits jetzt können Hundehaltende ihre Tiere gemäß der neuen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht über die Portale FINDEFIX oder TASSO anmelden – ein erster Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren Hundehaltung.
Welche Voraussetzungen gibt es für die praktische Hundeführerscheinprüfung?
Der Hund muss mindestens 12 Monate alt, gechipt und geimpft sein.
Zudem benötigen Sie für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Wo kann ich den Hundeführerschein in Bremen machen?
Die theoretische sowie praktische Prüfung werden von Personen oder Stellen abgenommen, die von der Senatorin oder Senator für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) anerkannt sind. Diese werden rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes auf der Homepage der SGFV veröffentlicht.
Was passiert, wenn ich den Hundeführerschein nicht mache?
Wenn Sie einen Hund ohne die erforderliche Sachkunde (Hundeführerschein) halten, hat das Konsequenzen. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Zudem könnte Ihnen untersagt werden, den Hund zu halten, bis Sie die erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. Es soll sichergestellt werden, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, ihren Hund sicher und verantwortungsvoll zu führen.